Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Übernahme der elterlichen Sorge für Kinder und Jugendliche, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen.
Seit der Betreuungsrechtsreform 1992 werden minderjährige Personen (Mündel), für welche die elterliche Sorge nicht besteht oder deren Eltern dazu nicht berechtigt sind, durch Vormünder oder Pfleger gesetzlich vertreten.
Vormundschaften und Pflegschaften
Der Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann e.V. übernimmt die elterliche Sorge für Kinder und Jugendliche gem. § 1791 BGB, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen. Dabei wünschen wir uns eine enge Kooperation mit Eltern, Verwandten, Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe.
Die Übertragung von Vormundschaften und Pflegschaften erfolgt durch das Amtsgericht in Abstimmung mit dem Jugendamt.
Vormundschaft
Eine Vormundschaft beinhaltet alle Bereiche der elterlichen Sorge.
Pflegschaft
Bei einer Pflegschaft werden die Pfleger*innen tätig, wenn nur Teile der elterlichen Sorge auf sie übertragen werden, wie z.B.:
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Jugendhilfeangelegenheiten
- Schulische Angelegenheiten
Kontakt
Betreuungsverein
der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann e.V.
Vormundschaften
Martin-Luther-Weg 1c, 40723 Hilden
Tel.: 02103 – 96896 -41 und -42
vormundschaften@diakonie-kreis-mettmann.de
Bild: © Steffen Kögler
Beratungsanfrage
Wenn Sie mehr über unser Angebot der Vormundschaften un Pflegschaften für Minderjährige erfahren möchten oder eine konkrete Anfrage haben, können Sie gerne unser unten stehendes Kontaktformular nutzen. Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen.