Gesetzliche Betreuungen nach dem BTG können institutionell nur in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt werden.
Der Verein steht den Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann als Beratungs- und Bearbeitungsstelle für die Führung von Vormundschaften, Pflegschaften und gesetzlichen Betreuungen (BTG) zur Verfügung.
In den Städten Erkrath, Haan, Hilden, Mettmann und Ratingen können die Angebote des Betreuungsvereins der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann e.V. in Anspruch genommen werden.