Einem jungen Volljährigen kann Hilfe für seine weitere Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Unterstützungsbedarfs und die Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.
Ziel ist es den jungen Erwachsenen zu befähigen, ein eigenständiges Leben zu führen.