Erziehungsbeistandschaft (§ 30, SGB VIII)
Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Konflikten in der Familie sowie bei schulischen und beruflichen Problemen. Ferner fördert sie die Verselbstständigung des Jugendlichen unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie.
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot in der Regel für ältere Kinder und Jugendliche, die bereits auf dem Weg sind, sich aus der Familie heraus immer stärker an anderen Bezugsfeldern zu orientieren. Dabei spielt der Freundes- und Bekanntenkreis eine große Rolle. Die Frage nach den eigenen Zielen, Wünschen und Werten ist von zunehmender Bedeutung. In den Altersphasen ab 14 Jahren kommt es häufiger zu Konflikten zwischen den eigenen Wertvorstellungen des Jugendlichen und denen der Familie. Die Anforderungen von Seiten der Schule sowie die Fragen nach der beruflichen Zukunft nehmen zu. Viele Jugendliche fühlen sich durch diese Anforderungen überfordert.
Die Erziehungsbeistandschaft bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, einen neutralen und unterstützenden Ansprechpartner für diese Themen zu haben. Der Jugendliche erhält Unterstützung und Begleitung auf der Suche nach seinem eigenen Weg. Mit ihm werden Lösungsmöglichkeiten für sich und seine Anliegen erarbeitet.