Welche Voraussetzungen sind für die Inanspruchnahme notwendig?
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung der finanziellen und sozialen Probleme ist die Bereitschaft zur Mitarbeit durch die Ratsuchenden.
Was bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung?
Die Schuldner- und Insolvenzberatung
- ist kostenlos,
- ist vertraulich,
- begleitet und unterstützt bei der Haushaltsanalyse,
- führt die Korrespondenz mit den Gläubigern,
- entwickelt mit den Ratsuchenden ein Entschuldungskonzept,
- vertritt - sofern gewünscht - die Schuldner im gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Die Beratungsinhalte?
Die Beratung zielt auf eine nachhaltige Veränderung der persönlichen Einstellungen, der Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie auf eine positive Veränderung des persönlichen Umfelds ab.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht die Bearbeitung der finanziellen Problemlagen und die Beseitigung der Ursachen. Der Ratsuchende bestimmt maßgeblich die Schwerpunkte und die Zielrichtung der Beratung mit.
Ziel der Schuldner- und Insolvenzberatung ist einerseits die Entschuldung, andererseits die Schaffung von stabilen Beziehungen bzw. der Aufbau von Selbstbewusstsein bei den Betroffenen.
Sollte es keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern geben, informieren wir die Schuldner eingehend über das Insolvenzverfahren, bereiten gemeinsam die Anträge vor und vertreten – sofern gewünscht – alle Schuldner im gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Die Beratungsdauer?
Je nach Umfang und Ausmaß der Überschuldung wird eine Schuldner- und Insolvenzberatung einen Zeitraum von etwa 12 bis 24 Monaten umfassen. In Einzelfällen kann der Zeitraum nach unten bzw. oben variieren.
Die ersten 3 bis 6 Monate sind in der Regel gekennzeichnet durch die Aufarbeitung der Überschuldungssituation (Budgetanalyse, Zusammenstellung aller Gläubiger, Erhebung der aktuellen Überschuldung, Klärung der psychosozialen Situation). Danach wird - sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen - ein Entschuldungskonzept erarbeitet und mit den Gläubigern verhandelt (Dauer: 2 bis 4 Monate).
Sollte es zu einer Vereinbarung kommen, begleiten wir die Schuldner noch etwa 3 bis 6 Monate bei der Umsetzung der Zahlungsvereinbarungen. Gleichzeitig wird der Abschluss der Beratung vorbereitet.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, muss das Insolvenzverfahren in Erwägung gezogen werden. Sollte eine Begleitung und Vertretung im Insolvenzverfahren notwendig und gewünscht sein, wird sich die Beratung über weitere 6 bis 12 Monate erstrecken (der Zeitrahmen entspricht der Dauer des Insolvenzverfahrens).
Gesetzesgrundlagen
Grundlage für das Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO).Verbraucherinsolvenzen sind im neunten Teil (ab §§ 304 ff InsO) geregelt.Weitere wichtige Regelungen finden Interessierte in den §§ 286 ff InsO (Restschuldbefreiung) in § 296 InsO (Verstoß gegen Obliegenheiten).
Derzeit wird auf ministerieller Ebene über die 3. Novellierung der Insolvenzordnung für Verbraucherinsolvenzen verhandelt.Die außergerichtliche Ebene soll weiter gestärkt werden, um gerichtliche Verfahren überflüssig zu machen.
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